Sehr geehrte Mandanten*innen,
bei uns gilt ab dem 24.11.2021 die 3G-Regel.
Zu persönlichen Terminen in unserer Kanzlei bestehen folgende Voraussetzungen:
nachweislich geimpft, getestet oder genesen.
- geimpft (offizieller Nachweis über die vollständige Covid-19-Impfung: originaler Impfpass oder der digitale Impfnachweis)
oder
- getestet (offizieller negativer Covid-19-Test)
oder
- genesen (offizieller Nachweis über Covid-19-Genesung)
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Kanzlei Stephan Gurowitz