3G-Regel

Sehr geehrte Mandanten*innen,

bei uns gilt ab dem 24.11.2021 die 3G-Regel.

Zu persönlichen Terminen in unserer Kanzlei bestehen folgende Voraussetzungen:

nachweislich geimpft, getestet oder genesen.

  • geimpft (offizieller Nachweis über die vollständige Covid-19-Impfung: originaler Impfpass oder der digitale Impfnachweis)

oder

  • getestet (offizieller negativer Covid-19-Test)

oder

  • genesen (offizieller Nachweis über Covid-19-Genesung)

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team der Kanzlei Stephan Gurowitz