Abgabenordnung – Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

Mit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.4.2018 werden wiederholt gegen die Höhe von Nachzahlungszinsen von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat (jedenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2015) schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel formuliert.

Dieser Beschluss des Bundesfinanzhofs hat eine weit über den Streitfall hinausgehende Bedeutung. Er beeinflusst möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht, das noch in diesem Jahr über Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO von 0,5 Prozent für jeden Monat für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2009 bzw. nach dem 31.12.2011 verfassungswidrig ist, entscheidet.

Gegen Steuerbescheide über Nachzahlungszinsen sollte dementsprechend unter Berufung auf diese höchstrichterliche Klärung Einspruch eingelegt sowie Aussetzung der Vollziehung und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.