Erneut ist ein höchstrichterliches Urteil zu häuslichen Arbeitszimmern ergangen. Diesmal betrifft es nicht abhängig Beschäftigte sondern Selbständige. (mehr …)
Nutzen Miteigentümer ein Arbeitszimmer gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. (mehr …)
Damit der Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei der verbilligten Vermietung von Wohnraum in vollem Umfang gewährt wird, müssen folgende Punkte beachtet…
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