Erleidet ein Arbeitnehmer in einem Warenlager bei dem Versuch, seinem Kollegen nach Wiederaufflammen eines ursprünglich über betriebliche Belange geführten Streits den Kopf in den Bauch zu rammen, einen Wirbelbruch, handelt es sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall. Beim Zurücklegen des Wegs vom eigenen Arbeitsbereich zum Arbeitsbereich des Kollegen, um diesen körperlich zu attackieren, ist die Handlungstendenz jedenfalls dann nicht auf die Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gerichtet, wenn der eigentliche Streit um betriebliche Belange schon länger zurückliegt und im Vordergrund jetzt das Austragen persönlicher Konflikte steht. (Landessozialgericht Baden-Württemberg)
Arbeitsunfall durch das Austragen persönlicher Konflikte im Betrieb?

Auf dem neuesten Stand
Auf dieser Seite finden Sie immer die aktuellsten Meldungen aus dem Steuerrecht, Neuigkeiten aus unserer Kanzlei und vieles mehr. Falls Sie Ihr Thema nicht finden sollten, dann rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
Telefon: 069 - 82 97 17 - 0