Besteuerung von Abfindungszahlungen

Abfindungen aus einem Anstellungsverhältnis stellen außerordentliche Einkünfte dar, die einer begünstigten Besteuerung unterliegen, der so genannten Fünftelregelung.

Diese mindert die Steuerprogression ab.

Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2024 hatte der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug bei der Abfindungszahlung bereits unter Anwendung der Fünftelregelung vorgenommen.

Durch das Wachstumschancengesetz wurde ab dem Veranlagungsjahr 2025 die Anwendung der begünstigten Besteuerung bei Abfindungen vom Lohnsteuerabzugsverfahren in das Veranlagungsverfahren verlagert, sodass zukünftig im Zeitpunkt der Auszahlung die Abfindung in Gänze dem progressiven Steuersatz unterliegt.

Die Berücksichtigung der Fünftelregelung erfolgt nur noch über die Abgabe einer Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen.