Hinsichtlich des neuen Datenschutzrechts gibt es noch eine Reihe von Unsicherheiten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat deshalb erste Ratgeber für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Online-Shops und Arztpraxen erstellt.
Diese können unter folgendem Link nachgelesen werden: Homepage des BayLDA
Quelle: BayLDA, Pressemitteilung v. 22.03.2018