Wie schon für die Steuererklärungen 2019 hat nun der Gesetzgeber für Steuererklärungen 2020 die Fristen verlängert:
Sofern Erklärungen von Steuerberater*innen erstellt werden („Steuerberaterfälle“), verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärungen 2020 auf den 31.05.2022. Auch die Berechnung von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen beginnt später: ab dem 01.07.2022.