Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte der Mandanteninformation.
Bitte klicken Sie hier um die Mandanteninformation zu öffnen: mandanteninformation_grundsteuerreform
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022. Aufgrund von technischen Verzögerungen kann es aber durchaus noch zu Fristverlängerungen kommen.