Personenhandelsgesellschaften können wie GmbHs besteuert werden

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

Im KöMoG werden eine Reihe umwälzender Änderungen in der Besteuerung von Gesellschaften vorgenommen. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die Option zur Körperschaftsteuer stellt laut Bundesregierung „einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar“. Mit der Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes wird das Umwandlungssteuerrecht weiter globalisiert. Künftig sollen neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein. Dadurch werden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften maßgeblich erweitert, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen. Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein einfacheres System, die Einlagelösung, ersetzt. Zudem können künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden.