Überbrückungshilfe Corona

Für die Monate Juni bis August 2020 stellt die Bundesregierung einen weiteren Zuschuss im Zuge der Corona-Krise zur Verfügung, die so genannte Überbrückungshilfe.

Ab dem 08.07. bis 31.08.2020 soll der Antragstellung erfolgen können. Vorgesehen ist ein zweistufiges Antragsverfahren, das durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden soll.