Wartungsmodus
Liebe Kunden, unsere Webseite befindet sich derzeit im Wartungsmodus. Wir sind in wenigen Tagen wieder online für Sie erreichbar. Ansonsten sind wir wie gewohnt für Sie da.
So erreichen Sie uns:
Stephan Gurowitz
Herrnstraße 51 • 63065 Offenbach
Telefon: 069 – 82 97 17 – 0
Telefax: 069 – 82 97 17 – 400
E-Mail: info@gurowitz.de
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag: 08:30 – 18:00Uhr
Dienstag: 08:30 – 18:00Uhr
Mittwoch: 08:30 – 18:00Uhr
Donnerstag: 08:30 – 18:00Uhr
Freitag: 08:30 – 16:30Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Nach Absprache sind auch spätere Termine möglich.
Telefon: 069 – 82 97 17 – 0
Krisenbewältigung Corona-Virus
Der scharfe Einbruch der wirtschaftlichen Aktivitäten durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung dazu bewogen kurzfristige Maßnahmen zu erlassen, die den Unternehmen unmittelbar helfen sollen. Die wichtigsten Maßnahmen werden hier dargestellt. Bitte sprechen Sie uns an.
Kurzarbeit wie bisher
• Arbeitgeber kann die Arbeitszeit und damit parallel das Entgelt kürzen (bis zu Kurzarbeit von null). Der Arbeitnehmer enthält zum Ausgleich 60% oder 67% des Unterschieds im pauschalierten Nettolohn (Kurzarbeitergeld)
• Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber das gezahlte Kurzarbeitergeld
• Bezugsdauer maximal 12 Monate, in besonderen Krisensituationen Verlängerung auf 24 Monate
• Antragstellung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich
Kurzarbeit neu
• Corona-Krise wird als Grund für Kurzarbeit anerkannt
• Bundesagentur für Arbeit erstattet zusätzlich die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge (Das Verfahren ist noch nicht veröffentlicht)
Liquiditätshilfen durch KfW
Über die KfW werden verschiedene Programme eingeführt, die Liquiditätsprobleme im Zusammenhang mit der Krise ausgleichen sollen. Hierbei handelt es sich um Darlehen, nicht um Zuschüsse. Die Beantragung erfolgt wie bei normalen KfW-Programmen auch über die Hausbanken.
Steuern
• Die Stundung von fälligen Steuerzahlungen (also das Verschieben von Zahlungsverpflichtungen bzw. Ratenzahlung von Zahlungsverpflichtungen) soll leichter genehmigt werden.
• Wie bisher können Steuervorauszahlungen an die geänderte wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen angepasst werden, bis zu einer Herabsetzung auf EUR 0,00.